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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Inhaltlicher Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Grundlage von Verträgen zwischen  und AuftraggeberInnen (AG). Die Gültigkeit erstreckt sich bis auf Widerruf auch für zukünftige Vertragsabschlüsse. Einkaufs- oder andere Bedingungen der AG haben keine Gültigkeit. Bei Verträgen mit VerbraucherInnen im Sinne KonsumentInnenschutzgesetzes gehen gesetzliche Bestimmungen den AGB vor.

2. Verbindlichkeit von Angeboten

Bis zum Zeitpunkt des Zuganges der schriftlichen Auftragsbestätigung von  beim AG oder dem Beginn der Leistungserstellung von  bleiben Angebote frei und unverbindlich. Änderungen, Ergänzungen, mündliche Absprachen oder dem Abgehen von der Schriftform selbst, bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um Verbindlichkeit zu erlangen.

 

3. Räumlicher Geltungsbereich

Sofern nicht ausdrücklich anders und schriftlich festgelegt, haben angebotene Leistungen und Entgelte in Österreich Gültigkeit.

4. Auftragsdurchführung

Die geschuldeten Leistungen von Skoff Prüftechnik GmbH betreffen ausschließlich den vertraglich definierten Umfang. Die Erbringung erfolgt auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Skoff Prüftechnik GmbH haftet nicht für Richtigkeit der den Aufträgen zugrundeliegenden Gesetze, Normen oder Richtlinien.

  1. Der/Die AG hat das Prüfobjekt zugänglich zu machen. Bei Auftragserteilung sind der  die erforderlichen Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Bescheinigungen, …) vorzulegen und der/die AG hat für sämtliche Freigaben und/oder Genehmigungen zu sorgen.

  2.  darf von der Richtigkeit vorgelegter Unterlagen und/oder Auskünften der AG oder deren Gehilfen ausgehen.

  3. Von den vorgelegten schriftlichen Unterlagen dürfen Kopien angefertigt und Daten der/des AG, die sich aus dem Geschäftsverkehr ergeben, zu eigenen Zwecken gespeichert werden.

  4. Die Überprüfungen beziehen sich ausschließlich auf die technische Sicherheit der zu prüfenden Objekte. Funktionsfähigkeit, Konstruktion, Sicherheitsprogramme, Werkstoffe oder Vorschriften werden nur bei entsprechendem Leistungsauftrag geprüft.

  5. Die Wahl der Untersuchungsart und Prüfmethode obliegt .

  6. Sind für die Prüfung Hilfsleistungen erforderlich oder nützlich, so hat der/die AG diese unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

 

5. Zahlungsbedingungen

  1. Die Leistungsverrechnung erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Angeboten und/oder Preislisten.

  2. Rechnungsbeanstandungen haben binnen zwei Wochen nach Erhalt zu erfolgen, anderenfalls diese als anerkannt gelten.

  3. Bei Zahlungsverzug ist  berechtigt Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verlangen und Mahnspesen von 4 Euro pro Mahnung zu verrechnen. Der/Die AG ist im Zahlungsverzugsfall weiters verpflichtet  die zweckentsprechenden und notwendigen Kosten (Mahnkosten, Inkassobüro, Rechtanwaltskosten, …) zu ersetzen.

6. Haftung

  1. Gegen  eingebrachte Ansprüche auf Schadenersatz bedürfen der Beweispflicht hinsichtlich Rechtswidrigkeit, Verschuldensgrad sowie Verursachung durch den/die AG. Anspruchsabtretungen an Dritte sind unzulässig. Schäden durch Fristüberschreitung können im Ausmaß von maximal 5% des betroffenen Auftragsteiles geltend gemacht werden.

  2.  haftet für seine Organe und MitarbeiterInnen für Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt wurden, sowie bei leichter Fahrlässigkeit, wenn die Schäden Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen soweit Haftpflichtversicherungsschutz besteht gegenüber allen Personen, die nicht KonsumentInnen im Sinne des KSchG sind, bis zu einer Höhe von maximal € 1.000.000 für Personen und Sachschäden je Auftrag und insgesamt. Höhere als vorstehende Beträge können auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vereinbart werden, sofern eine entsprechende Rückdeckung der Skoff Prüftechnik GmbH bei ihrem Haftpflichtversicherer möglich ist.

  3. Erheben Dritte Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem/der AG und , welche nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, so hat der AG  schad- und klaglos zu halten.

  4. Für Schäden an Prüfobjekten, die durch Prüfungen oder Tests entstehen, die gemäß den Regeln der Technik durchgeführt wurden, übernimmt die Skoff Prüftechnik GmbH keine Haftung.

 

7. Hilfsmaterial

Sind für Prüfungen Hilfsmittel, die nicht zur Standardausrüstung gehören nötig, so gehen diese zu Lasten des/der AG.

 

8. Beistellungen

Sind Beistellungen wie Arbeitsgerüste, Strom, etc. erforderlich, so hat der/die AG für die rechtzeitige Beistellung zu sorgen und gehen diese zu seinen Lasten.

9. Urheberrechte

Für alle Überwachungs-, Prüf-, oder Inspektionsberichte, Berechnungen, Gutachten, Zertifikate, etc. verbleiben die Urheberrechte bei . Die Weitergabe und Verwertung über den vertraglichen Zweck hinaus bedarf der Zustimmung von . Der/die AG hat gesetzliche Bestimmungen einzuhalten und schad- und klaglos zu halten.

 

10. Datenschutz, Vertraulichkeit, Geheimhaltung

MitarbeiterInnen und ErfüllungsgehilfInnen von sind zu Verschwiegenheit über zur Kenntnis gelangter Umstände verpflichtet.

Der/Die AG gestattet Kopien von vertragsrelevanten Unterlagen (Zeichnungen, Pläne, …) zu machen.

Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch ist im Rahmen des österreichischen Datenschutzgesetztes zulässig und werden diese nur weitergegeben, wenn dies gesetzlich zwingend nötig sein sollte.

11. Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Unwirksame Bestimmungen heben die Wirksamkeit der übrigen nicht auf und werden diese durch wirksame ersetzt. Gegenüber VerbraucherInnen im Sinne des KSchG gelten die AGBs insoweit als ihnen nicht zwingend die Regeln des KSchG entgegenstehen.

Für die gesamte Vertragsbeziehung gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird für sämtliche Streitigkeiten das Zuständige Gericht Wiener Neustadt vereinbart, wobei sich vorbehält Klagen auch bei anderen Gerichten, für welche ein gesetzlicher Gerichtsstand der/des AG vorliegt einzubringen.

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